In der Universitätsbibliographie werden die Veröffentlichungen (Publikationen) der Mitglieder und Angehörigen der TU Ilmenau nachgewiesen. Eine Ausnahme bildet der Nachweis von Abschlussarbeiten. Dabei müssen die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an der Universität entstanden sein.
Dabei bedeutet „Veröffentlichung“:
Das Dokument ist einer breiten Öffentlichkeit in gedruckter oder elektronischer Form zugänglich.
Bei einer gedruckten Form ist das regelmäßig dann der Fall, wenn die Publikation im Buchhandel erhältlich ist oder war. Die elektronische Form setzt eine stabile und langfristige Verfügbarkeit im Internet voraus (z.B. auf den Archivservern der Bibliotheken oder Verlage).
Die Informationen zu den Publikationen gelangen automatisiert über Datenbanken oder durch Ihre Meldungen oder Listeneinreichung in die Universitätsbibliographie bzw. zum Redaktionsteam. Alle Eintragungen werden von der Universitätsbibliothek redaktionell überprüft, ggf. korrigiert und final freigegeben.
Damit die Erfassung einheitlich und bibliographisch exakt erfolgen kann, stellen die Fachgebiete der Universitätsbibliothek vollständige Kopien der Aufsätze aus Zeitschriften, die nicht im Bestand der Bibliothek verfügbar sind, für die Katalogisierung zur Verfügung. Bei allen anderen Veröffentlichungen, die sich ebenfalls nicht im Bestand der Bibliothek befinden, bitten wir um Einsichtnahme oder um ein Belegexemplar für den Bestand der UB.
Der Aufbau der Universitätsbibliographie wird durch das Land Thüringen im Rahmen der Thüringer Digitalstrategie gefördert und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bibliotheksservicecenter Thüringen sowie der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes.